Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Vermietung – Stand 2026
1.
Vertragsbeginn, Laufzeit und Verlängerung
Der Maklervertrag zwischen der WOHNGLUECK GmbH und dem Auftraggeber beginnt mit Unterzeichnung in Textform. Bei Abschluss eines qualifizierten Alleinauftrags zur Wohnraumvermietung beträgt die Erstlaufzeit 6 Monate, sofern individualvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.
Qualifizierter Alleinauftrag (Exklusivität)
Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Auftraggeber, keine weiteren Makler mit der Vermietung des Objekts zu beauftragen. Eigene Vermietungsaktivitäten sind zulässig, jedoch sind sämtliche Mietinteressenten, Anfragen und Angebote unverzüglich an WOHNGLUECK weiterzuleiten. Besichtigungen, Kommunikation und Verhandlungen erfolgen – soweit organisatorisch erforderlich – in Abstimmung mit WOHNGLUECK.
3.
Doppelmaklertätigkeit
WOHNGLUECK ist berechtigt, auch für Mietinteressenten entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden und mit diesen provisionspflichtige Nachweis- oder Vermittlungsverträge abzuschließen, soweit gesetzlich zulässig.
4.
Angaben- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, zur Vermietung des Objekts berechtigt zu sein. Er stellt alle für die Vermarktung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:
- Mietkonditionen (Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution)
- Energieausweis
- Objekt- und Flächenangaben
- Ausstattungsmerkmale
- Mietverhältnisse / Nutzungssituation
- Bekannte Mängel und rechtliche Beschränkungen
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
4a. Erreichbarkeit und Zusammenarbeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb angemessener Frist (regelmäßig 5 Werktage) auf Anfragen zu reagieren und erforderliche Entscheidungen sowie Unterlagen bereitzustellen.
4b. Behinderung der Durchführung
Unterbleibt erforderliche Mitwirkung oder ist der Auftraggeber wiederholt nicht erreichbar, kann WOHNGLUECK eine angemessene Nachfrist in Textform setzen.
4c. Außerordentliche Kündigung bei Pflichtverletzung
Verstreicht die Frist erfolglos oder wird die Mitwirkung endgültig verweigert, ist WOHNGLUECK zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
4d. Schadensersatz bei Pflichtverletzung
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten, insbesondere bei Vereitelung eines Mietvertragsabschlusses, haftet der Auftraggeber nach gesetzlichen Vorschriften. Ein Schaden kann sich an der vereinbarten Provision orientieren.
5.
Vermarktungs- und Informationsvollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt WOHNGLUECK widerruflich, objektbezogene Informationen bei Behörden, Verwaltungen, Energieversorgern und sonstigen Stellen einzuholen, soweit erforderlich. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung oder Entgegennahme von Zahlungen ist ausgeschlossen.
6.
Mietpreis, Vermarktungsrahmen und Anpassung
6.1 Ausgangsmiete
Die vereinbarte Mietpreisvorstellung bildet die Grundlage der Vermarktung.
6.2 Marktanpassung
WOHNGLUECK ist berechtigt, eine Anpassung der Mietpreisstrategie zu empfehlen, sofern Marktreaktionen oder Vergleichsdaten dies nahelegen.
6.3 Wirtschaftlich gleichwertige Ergebnisse
Ein Provisionsanspruch bleibt auch bei wirtschaftlich vergleichbaren Mietverhältnissen bestehen, sofern die Tätigkeit ursächlich war.
7.
Provisionsanspruch (Wohnraumvermietung)
Der Provisionsanspruch entsteht nach Maßgabe der §§ 652 ff. BGB i. V. m. §§ 656a–656d BGB, wenn infolge der Tätigkeit von WOHNGLUECK ein Mietvertrag zustande kommt. Maßgeblich ist der Ursachenzusammenhang zwischen Nachweis/Vermittlung und Vertragsschluss.
8.
Bekannte Interessenten
Bekannte Interessenten sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Benennung mitzuteilen. Andernfalls gelten sie als durch WOHNGLUECK nachgewiesen.
9.
Interessentenliste und Nachwirkung
Nachgewiesene Interessenten werden dokumentiert. Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende mit einem solchen Interessenten ein Mietvertrag zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern die Tätigkeit ursächlich war.
10.
Umgehungsschutz / verbundene Personen
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Mietvertrag mit einer dem Interessenten verbundenen Person zustande kommt (z. B. Angehörige, Gesellschaften, wirtschaftlich verbundene Dritte).
11.
Informationspflicht bei Vertragsabschluss
Der Auftraggeber informiert WOHNGLUECK unverzüglich über:
- Eigene Vermietungsverhandlungen
- Reservierungen
- Abschluss eines Mietvertrages
12.
Aufwendungsersatz
Bei schuldhafter vorzeitiger Vertragsbeendigung oder Pflichtverletzung kann WOHNGLUECK Ersatz notwendiger Aufwendungen verlangen, insbesondere für: Exposé, Fotos, Grundrisse, Inserate, Energieausweis, Visualisierungen, Besichtigungen und Fahrtkosten.
13.
Schadensersatz bei Pflichtverletzung
Bei schuldhafter Umgehung, Direktvermietung oder Vereitelung eines Mietvertrags kann Schadensersatz verlangt werden. Der Schaden kann sich an der vereinbarten Provision orientieren.
13a. Vertragsstrafe bei Umgehung während der Laufzeit
Bei schuldhafter Direktvermietung an nachgewiesene Interessenten oder deren verbundene Personen schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe bis maximal zur Höhe der vereinbarten Provision. Eine Anrechnung auf Schadensersatzansprüche erfolgt.
14.
Haftung
WOHNGLUECK haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
15.
Textform
Alle Erklärungen (inkl. Kündigung) bedürfen der Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail.
16.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung nach DSGVO verarbeitet.
17.
Keine Rechtsberatung / Mietpreisempfehlungen / Haftungsausschluss
WOHNGLUECK erbringt ausschließlich Maklerleistungen nach §§ 652 ff. BGB sowie im Rahmen der §§ 656a ff. BGB bei Wohnraumvermietung. Eine Rechtsberatung wird ausdrücklich nicht erbracht und ist nicht geschuldet. Alle rechtlichen, mietrechtlichen oder steuerlichen Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Beratung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater.
Mietpreise, Markteinschätzungen und Empfehlungen basieren ausschließlich auf Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen. Sie stellen keine rechtlich verbindliche Bewertung oder Zusicherung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit dar. Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, Marktgängigkeit oder tatsächliche Durchsetzbarkeit von Mietpreisempfehlungen ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
18.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Verkauf – Stand 2026
1.
Vertragsbeginn, Laufzeit und automatische Verlängerung
Die Vereinbarung zwischen WOHNGLUECK GmbH und dem Auftraggeber beginnt mit Unterzeichnung des Maklervertrages. Soweit ein qualifizierter Makleralleinauftrag vereinbart wurde, beträgt die Erstlaufzeit 6 Monate, sofern individualvertraglich nichts Abweichendes geregelt wurde. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 3 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.
Qualifizierter Alleinauftrag / Exklusivität
Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit, keine weiteren Makler mit dem Nachweis oder der Vermittlung des Vertragsobjekts zu beauftragen. Eigene Verkaufsbemühungen sowie sämtliche Anfragen, Kaufangebote, Interessentenkontakte und Verhandlungen sind unverzüglich an WOHNGLUECK weiterzuleiten. Jegliche Bewerbung, Besichtigung, Verhandlung und Angebotsannahme hinsichtlich des Vertragsobjekts erfolgt ausschließlich in Abstimmung mit WOHNGLUECK.
3.
Doppelmaklertätigkeit
WOHNGLUECK ist berechtigt, auch für Kaufinteressenten entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden sowie mit diesen provisionspflichtige Nachweis- oder Vermittlungsvereinbarungen abzuschließen, soweit gesetzlich zulässig.
4.
Angaben und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert, zur Veräußerung des Vertragsobjekts berechtigt zu sein. Er stellt WOHNGLUECK sämtliche für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere: Grundbuchdaten, Flächenangaben, Baujahr, Modernisierungen, Energieausweis, Teilungserklärung, bekannte Sach- und Rechtsmängel, Mietverhältnisse, behördliche Auflagen oder Belastungen. Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Umstände sind unverzüglich mitzuteilen.
4a. Erreichbarkeit und laufende Mitwirkung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit für vertragsbezogene Rückfragen in angemessenem Umfang erreichbar zu sein und auf Anfragen von WOHNGLUECK grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen zu reagieren. Erforderliche Unterlagen, Zustimmungen, Terminabstimmungen und Entscheidungen sind rechtzeitig zu erteilen, soweit sie für die Durchführung des Maklerauftrags notwendig sind.
4b. Behinderung der Auftragsdurchführung
Unterbleibt trotz Aufforderung eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers oder ist dieser wiederholt nicht erreichbar und wird hierdurch die Durchführung des Maklerauftrags wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, ist WOHNGLUECK berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Mitwirkung in Textform zu setzen.
4c. Sonderkündigungsrecht bei Pflichtverletzung
Verstreicht die gesetzte Frist erfolglos oder verweigert der Auftraggeber die erforderliche Mitwirkung endgültig, ist WOHNGLUECK berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich in Textform zu kündigen.
4d. Schadensersatz bei Vereitelung
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungs- oder Erreichbarkeitspflichten und wird hierdurch ein bereits konkret angebahnter Vertragsabschluss vereitelt oder die Tätigkeit von WOHNGLUECK ganz oder teilweise nutzlos gemacht, kann WOHNGLUECK Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Der Schaden kann sich an der vereinbarten Provision orientieren. Bereits entstandene Aufwendungen sind hiervon unberührt.
5.
Vermarktungsbefugnis / Vollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt WOHNGLUECK widerruflich, zur Beschaffung objektbezogener Informationen Einsicht bei Behörden, Hausverwaltungen, Grundbuchämtern, Versorgern und sonstigen relevanten Stellen zu nehmen sowie Unterlagen anzufordern, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist hiervon nicht umfasst. WOHNGLUECK ist nicht berechtigt, Gelder entgegenzunehmen.
6.
Kaufpreisspanne / wirtschaftlicher Verkaufsrahmen
6.1 Verkaufsrahmen
Soweit vereinbart, bildet die festgelegte Kaufpreisspanne die Grundlage der Vermarktung.
6.2 Prüfpflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kaufangebote innerhalb dieses Rahmens ernsthaft zu prüfen und Verhandlungen nicht ohne sachlich nachvollziehbaren Grund abzubrechen.
6.3 Preisänderungen
Ändert der Auftraggeber nach Nachweis oder Vermittlung eines Interessenten seine Verkaufsbedingungen wesentlich, bleiben gesetzliche Ansprüche von WOHNGLUECK unberührt.
6.4 Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Kaufvertrages ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft zustande kommt, soweit die Tätigkeit von WOHNGLUECK hierfür ursächlich war.
6.5 Marktgerechte Kaufpreisanpassung / Sonderkündigungsrecht
Ergeben Marktresonanz, Vermarktungsdauer oder objektive Vergleichsdaten, dass der angebotene Kaufpreis nicht marktgerecht ist, ist WOHNGLUECK berechtigt, eine Anpassung des Angebotspreises zu empfehlen. Verweigert der Auftraggeber dauerhaft ohne sachlich nachvollziehbaren Grund eine marktgerechte Anpassung und wird hierdurch die Vermarktung wesentlich erschwert, ist WOHNGLUECK zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
7.
Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von WOHNGLUECK ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss.
8.
Nachweis bereits bekannter Interessenten
Sind dem Auftraggeber benannte Interessenten bereits bekannt, hat er dies WOHNGLUECK unverzüglich, spätestens binnen 5 Kalendertagen nach Benennung, in Textform mitzuteilen. Erfolgt kein fristgerechter Hinweis, gilt die Benennung als neu.
9.
Interessentenliste / Nachwirkung
WOHNGLUECK ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit nachgewiesene oder vermittelte Interessenten zu dokumentieren. Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsende mit einem solchen Interessenten oder einer verbundenen Person ein Hauptvertrag zustande, kann ein Provisionsanspruch bestehen, sofern die Tätigkeit von WOHNGLUECK hierfür ursächlich war.
10.
Verbundene Personen / Umgehungsschutz
Ein Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn der Vertrag nicht mit dem ursprünglich benannten Interessenten, sondern mit einer ihm nahestehenden oder wirtschaftlich verbundenen Person zustande kommt. Dies gilt insbesondere für: Ehegatten / Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Gesellschaften des Interessenten, verbundene Unternehmen, Treuhänder, Erwerber auf Veranlassung des Interessenten.
11.
Informationspflicht bei Eigenverkauf / Vertragsabschluss
Der Auftraggeber verpflichtet sich, WOHNGLUECK unverzüglich über eigene Verkaufsverhandlungen, Reservierungen sowie jeden Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren.
12.
Aufwendungsersatz
Beendet der Auftraggeber den Vertrag schuldhaft vorzeitig, verweigert er treuwidrig die weitere Durchführung oder macht er schuldhaft unrichtige Angaben, kann WOHNGLUECK Ersatz der nachweislich entstandenen erforderlichen Aufwendungen verlangen. Hierzu zählen insbesondere Kosten für: professionelle Fotos, Exposé-Erstellung, Grundrissaufbereitung, Inserate, Drohnenaufnahmen, Visualisierungen, Energieausweis, Fahrt- und Besichtigungskosten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13.
Schadensersatz bei Pflichtverletzung
Verletzt der Auftraggeber schuldhaft wesentliche Vertragspflichten, insbesondere durch Umgehung der Maklertätigkeit, Vereitelung eines angebahnten Vertragsabschlusses oder pflichtwidrige Direktverhandlungen mit nachgewiesenen Interessenten, kann WOHNGLUECK Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Ein solcher Schaden kann sich an der vereinbarten Provision orientieren. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
13a. Vertragsstrafe bei schuldhafter Umgehung / Direktverkauf während der Laufzeit
Veräußert der Auftraggeber das Vertragsobjekt während der Laufzeit dieses Vertrages unter schuldhafter Umgehung von WOHNGLUECK an einen von WOHNGLUECK nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten oder an eine diesem wirtschaftlich, persönlich oder gesellschaftsrechtlich verbundene Person, schuldet der Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe sich an der vereinbarten Provision orientiert und diese nicht übersteigen darf. Die Festsetzung erfolgt durch WOHNGLUECK nach billigem Ermessen und ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird angerechnet.
14.
Haftung von WOHNGLUECK
WOHNGLUECK haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.
Textform
Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen und sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
16.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
17.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerruf
Widerrufsbelehrung
Kommt ein Maklervertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) oder außerhalb der Geschäftsräume von WOHNGLUECK GmbH zustande, haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren:
Bäckergasse 23 (Eingang Rückseite)
86150 Augsburg
kontakt@wohnglueck-immobilien.com
Telefon: +49 (0) 821 89 97 99 67
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zur Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.