AGB
Nachweisbedingungen
von WOHNGLUECK GmbH, Bäckergasse 23 (Rückgebäude), 86150 Augsburg sind Bestandteil der WOHNGLUECK-Angebote zum Kauf von Immobilien, unabhängig von der Form der Übermittlung dieser Angebote (Exposéschreiben / Internet etc.), gerichtet an Interessenten. Vor ihrer Geltung muss bei Verträgen mit Verbrauchern eine ggf. bestehende Widerrufsfrist abgelaufen sein:
§ 1
Die Vereinbarung zwischen WOHNGLUECK und Auftraggeber beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages. Wurde ein Alleinauftrag vereinbart, endet dieser mit Ablauf eines Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten kann dieser von beiden Seiten ordentlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben für beide Seiten hiervon unberührt.
§ 2
WOHNGLUECK darf (Doppelmaklertätigkeit) mit Kaufinteressenten provisionspflichtige Nachweisvereinbarungen abschließen. Dies lässt ggf. bestehende Pflichten aus dem gegenständlichen Vertrag unberührt.
§ 3
Die Nachweise und Informationen von WOHNGLUECK sind streng vertraulich und dürfen an Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung weitergegeben werden.
Eine unzulässige Weitergabe an Dritte und ein Abschluss des vorgesehenen Vertrages durch diesen Dritten führt zu einer Zahlungspflicht des Kaufinteressenten an uns in Höhe der vereinbarten Provision. Die Geltendmachung eines Schadens, möglicherweise auch die dabei entgangene Provision der anderen Vertragsseite, bleibt vorbehalten. Von bevorstehenden und / oder erfolgten Vertragsabschlüssen über das angebotene Objekt oder ein anderes Objekt des gleichen Vertragspartners ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Wir erhalten in jedem Falle eine Abschrift des Vertrages und verpflichten uns, dessen Inhalt im übrigen vertraulich zu behandeln.
Eine unzulässige Weitergabe an Dritte und ein Abschluss des vorgesehenen Vertrages durch diesen Dritten führt zu einer Zahlungspflicht des Kaufinteressenten an uns in Höhe der vereinbarten Provision. Die Geltendmachung eines Schadens, möglicherweise auch die dabei entgangene Provision der anderen Vertragsseite, bleibt vorbehalten. Von bevorstehenden und / oder erfolgten Vertragsabschlüssen über das angebotene Objekt oder ein anderes Objekt des gleichen Vertragspartners ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Wir erhalten in jedem Falle eine Abschrift des Vertrages und verpflichten uns, dessen Inhalt im übrigen vertraulich zu behandeln.
§ 4
Führt AG eigene Vertragsverhandlungen und / oder erfolgt ein Vertragsschluss, ist WOHNGLUECK jeweils zeitnah und unverzüglich zu informieren. Handelt es sich vertragsgegenständlich um einen Alleinauftrag, führt ein Verstoß gegen die Unterlassungspflicht bezüglich der Entgegennahme weiterer Maklerdienste zu Schadenersatzansprüchen von WOHNGLUECK. Diese können im Einzelfall bis zur Höhe einer entgangenen Provision gegen den AG zuzüglich einer entgangenen Provision gegen die andere Vertragsseite entstehen.
§ 5
Bei einer Beurkundung kann WOHNGLUECK verlangen, dass der Provisionsanspruch gegen AG, ggf. auch gegen beide Vertragspartner des Hauptvertrages, in den notariellen Kaufvertrag als selbstständige Pflicht mit aufgenommen wird, auf Verlangen WOHNGLUECK auch mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Weiter kann WOHNGLUECK verlangen, dass im Falle eines Vorkaufsrechtes ein Berechtigter bei Ausübung seines Vorkaufsrechtes zur Zahlung der vom Käufer geschuldeten Provisionen WOHNGLUECK verpflichtet wird.
§ 6
Die Provision berechnet sich aus dem gesamten Kaufpreis inkl. aller Nebenentgelte und wird mit Hauptvertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Provisionszahlungspflicht des AG besteht auch, wenn der Kaufvertrag nicht mit einem vermittelten, sondern von WOHNGLUECK lediglich nachgewiesenen Interessenten zustande kam. Der Provisionsanspruch von WOHNGLUECK ist für schriftlich nachgewiesene Kunde zeitlich nicht auf die Dauer der Laufzeit des Vertrags beschränkt. Der Provisionsanspruch besteht demnach über die Dauer der Laufzeit des Vertrages hinaus, ohne Befristung. Der Provisionsanspruch von WOHNGLUECK besteht auch, wenn der AG statt des angebotenen ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft mit dem vermittelten Interessenten abschließt oder wenn statt des vermittelten Interessenten ein Dritter kauft, der in familien- oder gesellschaftsrechtlicher Verbindung oder unter Ausnützung eines Vertragsbruches (Vertraulichkeit) eines Vertragspartners von WOHNGLUECK von der Kaufgelegenheit erfuhr. Einwendungen gegen den Provisionsanspruch, soweit sie sich auf den Hauptvertrag stützen, können nur gegen Vorlage einer beglaubigten Kopie dieses Hauptvertrages geltend gemacht werden.
§ 7
Inseratskosten und / oder Veröffentlichungskosten im Internet sind ggf. auf Nachweis und gegen Rechnungsstellung zusammen mit einer Telefon- und Portopauschale von EUR 75.00 monatlich gesondert zu erstatten.
