Haben Sie noch Fragen?


Wir stehen Rede und Antwort.

Absolute Transparenz ist für uns eine Voraussetzung. Deshalb bieten wir Ihnen mit diesem FAQ die Antworten auf die meistgestellten Fragen und Unklarheiten beim Immobilienkauf. Ihre Frage blieb unbeantwortet? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir haben bestimmt auch für Sie die richtige Antwort.

Was ist eine Teilungserklärung?

Durch eine Teilungserklärung werden Wohnungen eines aus mehreren Einheiten bestehenden Hauses im einzelnen veräußerbar. Steht auf einem Grundstück ein Haus mit mehreren Wohnungen, kann der Eigentümer diese nicht einzeln verkaufen. Will er dies, muss die Immobilie mittels Teilungserklärung in separates Wohneigentum aufgeteilt werden. Dabei erklärt der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt die Aufteilung. Eine Teilungserklärung muss außerdem notariell beurkundet werden.

Welche Kosten kommen bei einer Schenkung auf mich zu?

Da es sich hierbei um eine sehr umfangreiche Thematik handelt, sollten Sie diese auf jeden Fall mit Ihrem Steuerberater, sowie Ihrem Rechtsanwalt besprechen. Sicher ist: Es entstehen Notar- sowie Grundbuchkosten, die derzeit bis zu 2,0 % aus dem Verkehrswert der Immobilie betragen können. Bei Bedarf stehen Ihnen entsprechende Partner aus unserem Netzwerk gerne zur Verfügung.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Was ist die Interessentenkartei?

Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.

Wie läuft ein Kaufvertrag ab?

Der Ablauf eines Kaufvertrages gehört zu den meistgestellten Fragen beim Immobilienkauf. Da es sich hierbei um ein sehr umfangreiches Thema handelt, empfehlen wir Ihnen einen persönlichen und unverbindlichen Beratungstermin mit einem unserer Experten zu vereinbaren. Gerne können Sie sich vorab in unserem Download-Service verschiedene Checklisten und Informationen zu diesem Thema beschaffen.

Was bedeutet der Bodenrichtwert?

Der Gutachterausschuss, der für die jeweilige Region zuständig ist, wertet alle Immobilien- wie auch Grundstücksverkäufe aus und ermittelt daraus durschnittliche „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert werden. Diese Richtwerte gelten für "durchschnittliche" Grundstücke in einer bestimmten Region mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Was versteht man unter einem Grundbuch?

Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte wie z. B. Erbbaurechte, sind ein klar definierter Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im sogenannten Grundbuch registriert. Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem vorangig die Verhältnisse von Eigentum sowie mit dem Grundstück verbundene Rechte sowie auf ihm liegende Lasten erfasst werden.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Die gängigen Kaufnebenkosten sind bundeslandabhängig und belaufen sich in Bayern auf ca. 8,5 % - 9,0 % des Kaufpreises. Sie beinhalten die Notar- sowie Grundbuchgebühren in Höhe von ca. 1,5 % - 2,0 %, die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % (gerechnet auf den Kaufpreis abzüglich diverser Güter, wie z.B. der Wert des Inventars) sowie die übliche Maklergebühr in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt..

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Auf Wunsch erstellt WOHNGLUECK einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis - egal ob "Mondpreis" oder "Schnäppchen" - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlt oft die Zeit und Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für einen Eigentümer nicht aus. Die Gründe hierfür erläutern wir ausführlich auf der Seite Makleralleinauftrag.

Ihre Frage blieb unbeantwortet?

Kontaktieren Sie uns gerne. Wir haben bestimmt auch für Sie die richtige Antwort.
* Pflichtfelder